Bau der Müllverbrennungsanlage

BAU DER MÜLLVERBRENNUNGSANLAGE nach PROJEKT und TECHNOLOGIE VON ENERGO-SPAW

Die Müllverbrennungsanlagen, die wir unseren Kunden anbieten, sind grundsätzlich mit einem Müllzuführungssystem zum Ofen, einem Stahl-Drehrohrofen, einem Nachbrenner, einem Wärmetauscher sowie einer Abgasreinigungsstation ausgerüstet.

Je nach der Art (Aggregatzustand), Feuchtigkeit, Zerstückelung und Brennwert der Abfälle ist die Technologie der thermischen Behandlung jeweils etwas anders.

Wir bevorzugen die Anlagenvolumen mit einem Durchsatz von 250 kg/h bis 1250 kg/h und einer Wärmeleistung von 1, 3, 5 MW. Der Stützbrennstoff unserer Anlagen ist Gas bzw. Heizöl.

Die thermische Abfallbehandlung bedeutet im Allgemeinen die gewöhnliche Abfallverbrennung mit kontrolliertem Sauerstoffüberschuss und kontrollierter Temperatur. In dieser Situation wird aus Abfällen nichts wiederverwendet. Nach der Verbrennung bleiben Asche in der Entaschungsanlage und Staube auf den Filtern in trockener bzw. nasser Form - je nach dem angenommenen Abgasreinigungssystem - zurück.

Die Verbrennungsanlage reduziert die Abfallmenge um ca. 90%. Verbrennungsrückstände sind Aschen, Staube sowie Abwasser von der Abgasreinigungsstation, derer weiterer Weg durch Vorschriften des Umweltschutzrechts streng geregelt ist.

Die Abgasemission, deren Zusammensetzung und Volumen ebenfalls normiert sind, unterliegt der behördlichen Kontrolle.

Gefährliche Abfälle müssen mit Sauerstoffüberschuss verbrannt werden und die Abgase müssen in einer Temp. von mind. 1100°C, mind. 2 Sek. lang verweilen.

Abfälle, die nicht als gefährlich eingestuft wurden, müssen auch mit Sauerstoffüberschuss verbrannt werden und ihre Abgase müssen in einer Temp. von mind. 850°C, mind. 2 Sek. lang verweilen.

Die o. g. Temperaturen erzwingen die Anwendung geeigneter Verbrennungstechnologien und den Einsatz entsprechend hitzebeständiger Stoffe.

Die Unternehmer wollen meistens Folgendes verbrennen: RDF – zerstückelte Siedlungsabfälle, Tiermehl, gemahlene Abfälle aus Großflächenläden (Supermärkten), Klärschlammgranulat, Gemüsetrester, zerstückelte Gummis und Kunststoffe z. B. Fahrzeugelemente.

Die zweite Abfallgruppe sind solche, nach derer Verbrennung ein Produkt zurückbleibt, das sich für eine Wiederverwendung in technologischen Prozessen eignet. Dazu gehören z. B. zerstückelte Gießformen, wo sich nach dem Abbrennen des Bindemittels (Harz) der Sand für eine Wiederverwendung eignet. Als Verwertungsbeispiel können auch zerstückelte Schleifscheiben und Schleifpapiere dienen, wo wir nach dem Abbrennen des Bindemittels Siliziumkarbid-Körner zurückgewinnen, die sich für die erneute Herstellung von Schleifscheiben eignen.

Die von ENERGO-SPAW entwickelten und gebauten Verbrennungsanlagen sind an Unternehmer gerichtet, die die Möglichkeit haben, die aus dem Verbrennungsverfahren gewonnene Wärme im eigenen Betrieb einzusetzen, indem z. B. der Dampf im Technologieprozess genutzt wird.

Die Verbrennungsanlage soll über eine stabile Wärmeabnahme verfügen, deshalb ist es von Vorteil, die Verbrennungsanlage unmittelbar an städtischen Heizkraftwerken anzusiedeln, weil diese über ein fertiges Wärmevertriebsnetz verfügen.

Die Verbrennungsanlage kann meistens höchstens den Sommerwärmebedarf eines städtischen Heizkraftwerks und nur im Bruchteil den Bedarf im Winter decken.

Der Bau einer Müllverbrennungsanlage ist ein Prozess von 12 bis 18 Monaten unter der Voraussetzung, dass vorher im Gemeindeamt alle erforderlichen Genehmigungen, einschließlich der Umweltbescheide und integrierter Genehmigungen eingeholt wurden.

Die Stromerzeugung ist bei der Abfallverbrennung möglich, allerdings machen die technischen Anforderungen an den Dampfkessel sowie die Notwendigkeit, Dampfturbinen mit Elektroausrüstung einzusetzen, diese Investition leider kostenaufwändig und bei den von uns vorgeschlagenen Wärmeleistungen von 1,2,5 MW – unrentabel.

Wir können Müllverbrennungsanlagen für flüssige und halbflüssige gefährliche Abfälle entwickeln und in Betrieb nehmen. In solchen Anlagen hat die Entsorgung der Abfälle und nicht die sonstigen Vorteile z. B. aus dem Wärmeverkauf, Priorität.